Die Firmen Festool und Protool bieten auf alle Ihre Elektrowerkzeuge, Druckluftgeräte und Zimmereimaschinen 3 Jahre Garantie (1+2 Garantie genannt). Die Garantieleistung umfasst alle Material- und Fertigungsfehler die gesetzlich verankert sind. Vorraussetzung für die Garantie ist die Anmeldung des Werkzeuges innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum. Die Anmeldung der Maschine übernehmen wir für Sie. Die Anmeldung und die Garantie werden kostenlos angeboten inkl. eines vierwöchigen Rückgaberechts.
Festool und Protool garantieren, dass das gelieferte Gerät frei von Material- und Fertigungsfehlern ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, umfasst die 1+2 Garantie die Kosten der Reparatur sowie den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Soweit eine Haftung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
Vorraussetzung für die Gültigkeit der 1+2 Garantie ist, dass das Gerät in Übereinstimmung mit der Festool Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt wird. Beanstandungen werden anerkannt, wenn Sie uns das Gerät unzerlegt und im Originalzustand zusammen mit einer Beschreibung des Defekts an uns schicken.
Die Gewährung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit noch setzt sie eine neue Garantiezeit in Lauf.
Nicht unter die 1+2 Garantie fallen insbesondere:
· Verschleißteile (z.B. Kohlen, Schleifteller, Schleifschuhe, Sägeblätter, Fräser, Druckluftlamellen, Gummimanschetten, Rührstäbe, Schneidemesser, Schneidegarnituren, Bohrwerkzeuge, …)
· die normale Abnutzung
· industrieller Dauerbetrieb
· Schlag- und Sturzschäden
· klimatische Einflüsse
· Überlastung
· Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder ungeeigneter Betriebsmittel
Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen, Instandsetzungsarbeiten vorgenommen bzw. Fremdteile, nicht Originalzubehör oder Verbrauchsmaterial eingebaut, so übernimmt Festool bzw. Protool für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Garantie.
Für Akkupacks wird zu den genannten Garantiebedingungen ebenfalls drei Jahre Garantie gewährt, bis zu einer Anzahl von maximal 700 Ladezyklen.
Von der Garantieerklärung bleiben die gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsansprüche unberührt.










